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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

HONORAR & ZAHLUNGSBEDINGUNGEN & VERRECHNUNG
Bei einem Erstgespräch erfahren Sie die Höhe des Honorars. Das Erstgespräch wird genau so wie eine klinisch-psychologische Einheit verrechnet. Es werden vereinzelt Behandlungsplätze auch zu einem Sozialtarif vergeben. Diesbezüglich werden die individuellen Vereinbarungen im Erstgespräch getroffen. Sie erhalten nach jeder Einheit eine Honorarnote.
 Die Honorarnote muss mittels Überweisung binnen 14 Tagen beglichen werden. Bei schuldhaftem Nichterscheinen und keiner Absage binnen 48h vor der Einheit wird die Einheit ebenso verrechnet werden. Seit 1. Jänner 2024 werden die Kosten einer klinisch-psychologische Behandlung zum Teil von der Krankenkasse getragen. Eventuell bieten Zusatzversicherungen einen Kostenzuschuss an. Psychologische Leistungen sind gemäß §6 Abs.1 Z 19 UStG umsatzsteuerbefreit.

VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT
Laut §37 des Psychologengesetztes (PG, 2013) unterliegen alle Klinische Psycholog*innen der Verschwiegenheitspflicht. Im Falle einer möglichen Fremd- oder Selbstgefährdung wird von dieser Verschwiegenheitspflicht abgesehen. Ebenso gilt diese Verschwiegenheitspflicht bei Kindern und Jugendlichen.

DOKUMENTATIONS- & AUSKUNFTSPFLICHT

Es ist gesetzlich geregelt (PG, 2013), Aufzeichnungen über alle gesetzten Leistungen im Rahmen der klinisch-psychologischen Behandlung zu führen. Hierbei werden alle Interventionen, Behandlungsart, Umfang und Dauer schriftlich festgehalten. Diese müssen laut Gesetz (PG, 2013) mindestens zehn Jahre nach Abschluss der klinisch-psychologischen Behandlung aufbewahrt werden. Dies gilt auch im Falle eines Ablebens der Klient*innen.

Auf Wunsch der Klient*innen kann eine Einsicht in die Unterlagen sowie eine Kopie der Aufzeichnung, für die die Klient*innen selbst aufkommen müssen, erfolgen.​

URHEBER- &  KENNZEICHENRECHT

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HAFTUNGSAUSSCHLUSS

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Katharina Weissenbök, MSc

Stand 03/2024

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