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Umfassende Antworten

WIE LANGE DAUERT EINE EINHEIT?

Die klinisch-psychologische Behandlung wird in Einheiten (= EH) vereinbart und verrechnet. Eine Einheit beträgt 50 Minuten. Die Honorarnote wird aliquot zur Behandlungsdauer ausgestellt.

WAS PASSIERT, WENN ICH EINEN TERMIN NICHT WAHRNEHMEN KANN?


Sie können Ihren Termin bis zu 48 Stunden vor der vereinbarten Zeit per Mail, SMS oder telefonisch absagen. Bei kurzfristiger Absage (< 48 Stunden) wird die Einheit verrechnet.

WELCHE KOSTEN FALLEN AN?

 

Die Höhe des Honorars erfahren Sie im Erstgespräch. Im Normalfall wird die Honorarnote via Überweisung binnen 14 Tagen beglichen. Psychologische Leistungen sind gemäß §6 Abs.1 Z 19 UStG umsatzsteuerbefreit.

WIE OFT FINDEN DIE EINHEITEN STATT?

Die Häufigkeit der Einheiten richtet sich nach der Dringlichkeit. Die Rahmenbedingungen werden bei einem Erstgespräch geklärt. Üblicherweise finden die Einheiten wöchentlich, zweiwöchentlich oder einmal im Monat statt. Bei einem unverbindlichen Erstgespräch können die individuellen Anliegen besprochen werden.

WELCHE ANGEBOTE GIBT ES FÜR KOLLEG:INNEN IN AUSBILDUNG? 

Für Kolleg:innen, die sich in Ausbildung befinden (Klinische Psychologie und/oder Gesundheitspsychologie) biete ich einerseits die Erstellung des Eignungsgutachten zur Aufnahme in die Ausbildung und andererseits Selbsterfahrung (nur für Kolleg:innen in der Ausbildungseinrichtung AAP) an.

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