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Umfassende Antworten

Die Höhe des Honorars erfahren Sie im Erstgespräch. Im Normalfall wird die Honorarnote via Überweisung binnen 14 Tagen beglichen.

Psychologische Leistungen sind gemäß §6 Abs.1 Z 19 UStG umsatzsteuerbefreit.

Seit dem 01.01.2024 wurde die klinisch-psychologische Behandlung ins ASVG (Allgemeine Sozialversicherungsgesetz) aufgenommen, wodurch eine Teilrefundierung möglich wird.

 

Mit folgenden Rückerstattungen können Sie rechnen:

ÖGK: € 33,70

SVS: € 45,00

BVAEB: € 46,60

 

Dazu muss vor der zweiten Einheit durch den Hausarzt bzw. die Hausärztin oder einen Facharzt bzw. eine Fachärztin eine Bestätigung eingeholt werden.

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