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Umfassende Antworten
Die Höhe des Honorars erfahren Sie im Erstgespräch. Im Normalfall wird die Honorarnote via Überweisung binnen 14 Tagen beglichen.
Psychologische Leistungen sind gemäß §6 Abs.1 Z 19 UStG umsatzsteuerbefreit.
Seit dem 01.01.2024 wurde die klinisch-psychologische Behandlung ins ASVG (Allgemeine Sozialversicherungsgesetz) aufgenommen, wodurch eine Teilrefundierung möglich wird.
Mit folgenden Rückerstattungen können Sie rechnen:
ÖGK: € 33,70
SVS: € 45,00
BVAEB: € 46,60
Dazu muss vor der zweiten Einheit durch den Hausarzt bzw. die Hausärztin oder einen Facharzt bzw. eine Fachärztin eine Bestätigung eingeholt werden.
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